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Die Sperrwerke sind an den Werktagen jeweils stündlich für Fußgänger und Fahrradfahrer passierbar, d.h. alle 60 Min. kann das Sperrwerk für ca. 15 Minuten überquert werden. Samstags, sonn- und feiertags sind die Sperrwerke – Ausnahme Mittagspause – durchgehend passierbar.
Bitte beachten: Die Schifffahrt hat Vorrang.
Vom 01. Oktober – 30. April sind die Sperrwerke für Radfahrer und Fußgänger nicht passierbar.
Vom 01. Mai – 30. September gelten folgende Begehungszeiten:
Das 1969 errichtete Sturmflutsperrwerk an der Pinnau hat eine 20 m breite Schifffahrtsöffnung mit Stemmtoren, die beiden seitlichen, je 8 m breiten Öffnungen haben Hubschütze als Verschlussorgane. Da die Pinnau eine Bundeswasserstraße ist, gilt die Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung. Entsprechend haben Schiffe, die das Sperrwerk passieren wollen, Vorrang vor dem Landverkehr.
Überquerungszeiten der elbnahen Brücke am Pinnau-Sperrwerk
für Radfahrer und Fußgänger vom 01. Mai bis 30. September
Montag bis Mittwoch: 08.45 – 15.45 Uhr (stündlich)
Donnerstag: 08.45 – 13.45 Uhr (stündlich)
Freitag: 08.45 – 12.45 Uhr (stündlich)
Sonnabend, Sonntag und gesetzlicher Feiertag: 09.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00 (durchgehend)
Überquerungszeiten der elbnahen Brücke am Krückau-Sperrwerk
für Radfahrer und Fußgänger vom 01. Mai bis 30. September
Montag bis Mittwoch: 09.15 – 15.15 Uhr (stündlich)
Donnerstag: 09.15 – 14.15 Uhr (stündlich)
Freitag: 09.15 – 12.15 Uhr (stündlich)
Sonnabend, Sonntag und gesetzlicher Feiertag: 09.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00 Uhr (durchgehend)
Ohne Gewähr für die Richtigkeit Stand: Mai 2023
Einen kostenlosen Flyer über die Sperrwerke an der Unterelbe bekommen Sie bei uns im Elbmarschenhaus oder unter diesem Link.