Startseite / Naturschutz / Vogelwelt
„Verwaiste“ Jungvögel bitte nicht aufnehmen
Jedes Jahr zur Brutzeit häufen sich Fundmeldungen über scheinbar hilflose Jungvögel und andere Tierkinder, die aus dem Nest gefallen sind und von unzureichend informierten Spaziergängern mitgenommen werden.
Dabei gilt: Wer auf einen einsam und hilflos wirkenden Jungvogel trifft sollte das Tier auf keinen Fall gleich aufnehmen, sondern es an Ort und Stelle belassen.
Der Schein trügt häufig, denn die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Wichtig ist, dass der Finder eines „aus dem Nest gefallenen“ Jungvogels besonnen die Situation beurteilt und sich möglichst fachkundigen Rat einholt, bevor er handelt. Meist handelt es sich nicht um Waisen, sondern um fast flugfähige Jungvögel mit relativ vollständigem Gefieder, die durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen. Sobald der Mensch sich entfernt, können sich die Eltern wieder um ihre Kinder kümmern.
Die fast flügge Vogelbrut verteilt sich nach dem Verlassen des Nestes an verschiedene Stellen des Gartens oder Wäldchens. So können nur einzelne Tiere, und nicht die gesamte Brut auf einmal, von natürlichen Feinden entdeckt werden. Dass es sich bei den Jungvögeln um wirklich verwaiste und nicht um „Scheinwaisen“ handelt, kann man durch längeres – zwei bis drei Stunden –, vorsichtiges Beobachten aus einem Versteck, wie etwa hinter einer Fenstergardine, erkunden. Lediglich wenn Gefahr droht, wenn Jungtiere beispielsweise auf der Straße sitzen, sollte man eingreifen, die Jungtiere wegtragen und an einem geschützten Ort, aber nicht zu weit vom Fundort wieder absetzen.
Auch Eulen verlassen oftmals als halbgroße Jungvögel die zu eng gewordene Brutstätte und sitzen bis zur Flugfähigkeit als „Ästlinge“ im bodennahen Strauchwerk. Solange menschliche Beobachter, im Falle der nachtaktiven Eulen noch dazu zur falschen Tageszeit, sich in der Nähe der Jungtiere aufhalten, kehren die Altvögel nicht zu diesen zurück. Wer einen solchen kräftig wirkenden „Scheinwaisen“ findet, sollte ihn am besten in Ruhe lassen oder erforderlichenfalls an einen geschützten Ort, wie etwa eine Hecke, umsetzen. Noch nackte Jungvögel sollten möglichst vorsichtig ins Nest zurückgesetzt werden. Vögel stören sich im Gegensatz zu manchen Säugetieren nicht am menschlichen Geruch. Jungvögel werden daher auch nach dem Umsetzen wieder von den Alttieren angenommen und versorgt.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Jungvögel übrigens nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank, und somit tatsächlich hilflos sind. Jungvögel, die mit nach Hause genommen werden, haben selbst bei fachgerechter Pflege deutlich schlechtere Überlebenschancen als in der Natur.
Die elterliche Fürsorge in der Naturaufzucht kann niemals ersetzt werden, so dass die Handaufzucht immer nur die zweitbeste Lösung ist. Nur bei deutlich geschwächt wirkenden oder wirklich verwaisten Vögeln ist die Handaufzucht zu empfehlen, wie auch in Fällen, in denen durch Unwetter, Baumaßnahmen oder dergleichen der Nistplatz zerstört ist.
Zur Gewährleistung der tiergerechten Aufzucht und auch zur Vermeidung der Gefahr der Fehlprägung auf den Menschen, welche eine spätere Wiederauswilderung nahezu un-möglich macht, sollten solche Jungvögel nach Möglichkeit in eine anerkannte Auffangstation oder Vogelpflegestation gebracht werden. Diese können im Elbmarschenhaus, bei den Gruppen des NABU, den Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, Zoologischen Gärten oder auch bei Tierärzten oder Tierschutzvereinen erfragt werden.
Sie können sich auch an die Wildtierstation in Klein Offseth Sparrishoop wenden.
Tel: 04121 – 4501939
www.wildtier-und-artenschutzzentrum.de
Rastvögel
Die Unterelbe und die angrenzenden Marschen sind für viele Wasser- und Watvogelarten ein wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet. Die Attraktivität des Gebietes für durchziehende und überwinternde Vögel hängt u.a. mit dem herausragenden Nahrungsreichtum der Ästuarlebensräume zusammen, die hier trotz erheblicher Vordeichungen noch in größerer Ausdehnung vorhanden sind. So beherbergt die Wedeler und Haseldorfer Marsch mit dem Fährmannssander Watt und dem Bishorster Sand zwei der bedeutendsten Süßwasserwatten im Elbe-Ästuar, auf denen zeitweise Tausende von Enten und Limikolen beobachtet werden können.
Die Rastvogelbestände entlang der Unterelbe werden seit vielen Jahren untersucht. Dazu gehört ein vogelkundliches Monitoring an der Unterelbe vom Mühlenberger Loch bis Brokdorf. Die Zählungen werden überwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeitern des Arbeitskreises an der Staatlichen Vogelschutzwarte Hamburg (AKVSW), Mitgliedern des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und anderen ehrenamtlich tätigen Naturschützern durchgeführt. Sie sind ein bemerkenswertes Beispiel der fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichem und behördlichem Naturschutz.